Risikolebensversicherung
- Absicherung für eine Immobilienfinanzierung
- Partner und Kinder finanziell abgesichert
- Preiswerter: verbundener Vertrag für 2 Personen
- Frühzeitiger Abschluss lohnt sich
Was ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung versichert den Todesfall eines Familienangehörigen oder Geschäftspartners und bietet den Hinterbliebenen im Ernstfall eine finanzielle Absicherung und ist daher für alle sinnvoll, die ihren Partner oder ihre Familie finanziell absichern wollen. Im Todesfall wird eine festgelegte Summe ausbezahlt. Mit der Todesfallsumme kann die Beerdigung bezahlt, laufende Kosten gedeckt und die Ausbildung der Kinder weitergeführt werden. Denn statistisch gesehen verliert in Deutschland im Schnitt ein Kind pro Schulklasse einen Elternteil, noch bevor es die Schule abgeschlossen hat.
Mit einer Risikolebensversicherung kann auch gezielt ein Kredit abgesichert werden. Diese Form der Kreditabsicherung bewahrt Angehörige davor, im Ernstfall das Eigenheim aufgeben zu müssen – wenn beispielsweise noch ein Immobilienkredit abbezahlt werden muss, die Raten jedoch nicht mehr aufgebracht werden können. Auch für Geschäftspartner kann eine solche Absicherung sinnvoll sein, um den Geschäftsbetrieb der Firma aufrecht zu halten.
Formen des Todesfallschutzes
Am häufigsten werden Verträge mit konstanter Todesfallsumme gewählt. Hier bleibt die Versicherungssumme, z.B. 100.000 Euro, über die gesamte Laufzeit gleich hoch.
Darüber hinaus gibt es noch die Varianten mit gleichmäßig fallender und mit progressiv fallender Versicherungssumme. Letztere bietet sich zur Absicherung von Baufinanzierungsdarlehen an. Somit kann man die Versicherungssumme exakt an die Restkreditsumme anpassen und zahlt einen wesentlich günstigeren Beitrag.
Info: Anpassungen mit Nachversicherungsgarantie
Soll die Vertragslaufzeit verlängert oder die Versicherungssumme erhöht werden, müssen die Gesundheitsfragen in der Regel erneut beantworten werden. Um dies zu vermeiden, können Versicherungsnehmer Tarife mit Nachversicherungsgarantie oder Option auf Laufzeitverlängerung wählen.
Partner absichern mit „Über-Kreuz-Risikolebensversicherung“
Häufig sichert der Hauptverdiener einer Familie mit der Risikolebensversicherung seinen Partner sowie die Kinder ab. Das heißt, die Versicherungssumme wird Hinterbliebenen ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit sterben sollte.
Für verheiratete Paare ist der Hinterbliebenenschutz der Risikolebensversicherung die einfachste Lösung, denn die Erbschaftssteuer erlaubt es Ehepaaren, jeweils 500.000 Euro steuerfrei vom jeweiligen Partner zu erben. Für unverheiratete Paare ist hingegen lediglich ein Freibetrag von 20.000 Euro vorgesehen.
Aus diesem Grund bietet sich für nicht verheiratete Partner, die sich gegenseitig finanziell absichern wollen, eine Risikolebensversicherung „über Kreuz” an. Bei dieser Form der Lebensversicherung schließen beide Partner einen eigenen Vertrag ab, der die jeweils andere Person absichert.
Der Vorteil: Versicherungssumme und Laufzeit können je Vertrag individuell festgelegt werden. Stirbt einer der beiden Versicherten, erhält die andere Person als Versicherungsnehmer die vereinbarte Todesfallsumme steuerfrei ausbezahlt. Die Über-Kreuz-Risikoversicherung ermöglicht es unverheirateten Paaren somit, im Todesfall eine größere Summe zu erhalten, ohne Erbschaftssteuer darauf zahlen zu müssen. Auch für verheiratete Paare ist eine Absicherung „über Kreuz” sinnvoll, wenn größere Summen vererbt werden. Denn wenn etwa zusätzlich Immobilien Teil der Erbmasse sind, kann auch der Freibetrag von 500.000 Euro für Ehepartner bei der Erbschaftssteuer überschritten werden.
Sind die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, fällt Erbschaftssteuer unter Berücksichtigung folgender Freibeträge an:
Verhältnis | Freibetrag |
---|---|
Ehe- und eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
Kinder, Enkelkinder (deren Eltern verstorben sind), Stief- und Adoptivkinder | 400.000 € |
Enkelkinder | 200.000 € |
Eltern, Großeltern | 100.000 € |
Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern | 20.000 € |
Schwiegerkinder, Schwiegereltern | 20.000 € |
geschiedene Ehepartner, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft, Geschäftspartner | 20.000 € |
Bei der Absicherung „über Kreuz” müssen nicht zwingend zwei Verträge abgeschlossen werden. Häufig schließt lediglich der Hauptverdiener einer Familie eine Risikolebensversicherung ab, um die Angehörigen im Falle seines Todes versorgt zu wissen. Das niedrigere Einkommen des Partners sollte jedoch auf keinen Fall vergessen werden, denn sein Wegfall kann ebenfalls eine große finanzielle Lücke verursachen. Wir empfehlen daher, das zweite Einkommen mit einer geringeren Versicherungssumme ebenfalls abzusichern.
Familien oder Geschäftspartner mit zwei Einkommen haben außerdem die Möglichkeit, eine verbundene Risikolebensversicherung abzuschließen. Hierbei sichert ein Vertrag zwei Partner gleichzeitig ab – jedoch ist dies nicht empfehlenswert, da die Versicherungssumme dann nur einmalig beim ersten Todesfall ausbezahlt wird. Zwei getrennte Verträge sind meist sinnvoller, denn durch die Möglichkeit, unterschiedliche Laufzeiten und Versicherungssummen zu bestimmen, bieten sie den Partnern mehr Flexibilität.
Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers hat die versicherte Person in der Regel die Möglichkeit, den Vertrag zu übernehmen. Will sie das nicht, kann auch eine andere Person als Versicherungsnehmer angegeben werden.
Viele Versicherer bieten verschiedene Zusatzbausteine an. Diese Zusatzleistungen ermöglichen trotz langer Vertragslaufzeiten eine flexible und individuelle Gestaltung der Verträge. Ob bestimmte Zusatzleistungen benötigt werden, sollten Versicherungsnehmer allerdings bereits vor dem Vertragsabschluss entscheiden. Eine spätere Ergänzung von Zusatzbausteinen ist in der Regel nur in Verbindung mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich.
Um auch auf Ereignisse vorbereitet zu sein, die bei Abschluss einer Risikolebensversicherung noch in weiter Ferne liegen – etwa die Geburt eines Kindes oder der Kauf einer Immobilie – bietet sich ein Vertrag mit Nachversicherungsgarantie an. Das bedeutet, die Versicherungssumme kann nach Eintritt eines bestimmten Ereignisses ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. In der Regel ist die Erhöhung begrenzt – meist auf 20.000 – bis 30.000 Euro.
Tarife mit Verlängerungsoption bieten die Möglichkeit, den Vertrag bei Bedarf ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verlängern. Dies kann bei unvorhergesehenen Änderungen der Lebenssituation sinnvoll sein.
Schwere Krankheiten lassen sich in der Regel nicht vorhersehen. Sollten Sie so schwer erkranken, dass der Todeszeitpunkt bereits absehbar ist, wird bei Tarifen mit vorgezogener Todesfall-Leistung ein Teil der Versicherungssumme noch vor Ihrem Tod ausgezahlt. Solche Diagnosen sind in der Praxis allerdings eher selten.
Auch bei schwerwiegenden Krankheiten ohne sofortige Todesfolge bieten einige Versicherer ihren Kunden die Option auf eine zusätzliche Zahlung. Wird bei einem Versicherten beispielsweise Krebs diagnostiziert, zahlt die Versicherung einen Teil der Todesfallsumme bis zu einem bestimmten Höchstsatz aus. Auch bei einem Herzinfarkt oder Schlaganfall sind solche Sofortleistungen möglich. Im Regelfall verringert die Auszahlung dabei nicht die Todesfallsumme und ist somit eine echte Zusatzleistung.
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