Zahn­zusatz­versicherung

Schutz vor hohen Kosten
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Was ist eine Zahn­zusatz­versicherung?

Eine private Zahnzusatzversicherung erstattet die Kosten für zahnärztliche Behandlungen, die nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Dadurch verringern sie den Eigenanteil bei hohen Zahnarztrechnungen.

Vor allem, wenn Zähne ersetzt werden müssen, wird es oft richtig teuer. Hochwertiger Zahnersatz, wie etwa ein Implantat, kostet schnell mehrere tausend Euro. Gleichzeitig haben die Krankenkassen ihre Leistungen in den vergangenen Jahren teils deutlich reduziert.

Um diese Leistungslücke zu schließen und sich vor hohen Zuzahlungen zu schützen, hatten im Jahr 2018 bereits 16,01 Millionen Deutsche eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen (Quelle: PKV-Verband).

Basisschutz der gesetzlichen Krankenversicherung

Muss ein Zahn ersetzt werden, zahlt die Krankenkasse grundsätzlich nur 60 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung. Darunter versteht man eine einfache Standardlösung, die wirtschaftlich und nach dem aktuellen Stand der Zahnmedizin sinnvoll ist. Wer regelmäßig zur Zahnvorsorge geht und sein Bonusheft pflegt, erhält nach zehn Jahren einen Zuschuss in Höhe von maximal 75 Prozent dieser Kosten.

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So viel zahlt die gesetzliche Krankenversicherung bei regelmäßiger Vorsorge

Lückenlos gepflegtes Bonusheft
Kranken­kassen­zuschuss*
< 5 Jahre
60 %
5 Jahre
70 %
10 Jahre
75 %
*Anteil der Kosten für eine Regelversorgung

Den Rest der Rechnung müssen Kassenpatienten als Eigenanteil selbst zahlen. Das gilt auch für zusätzliche Kosten, die entstehen, wenn Patienten eine Versorgung wünschen, die über dem gesetzlichen Standard liegt – etwa ein Implantat statt einer Zahnbrücke oder eine Krone aus Vollkeramik.

Für bestimmte Zahnbehandlungen, Prophylaxe oder Kieferorthopädie sind die gesetzlichen Leistungen ebenfalls eingeschränkt.

Erstattungsbeispiele für Zahnersatz und Zahnbehandlungen

Leistungen der Zahnzusatzversicherung

Grundsätzlich können private Zahn­zusatz­versicherungen die Kosten für folgende Leistungsbereiche erstatten: Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Prophylaxe (professionelle Zahnreinigung) und Kieferorthopädie. Die Tarife unterscheiden sich darin, welche Leistungsbereiche versichert sind und in welchem Umfang die Leistungen erstattet werden. Deshalb ist bei der Wahl des richtigen Tarifs zu beachten, welche Leistungen für den Versicherten am wichtigsten sind.

zahnersatz

Die wichtigste Leistung einer Zahnzusatz­versicherung für Erwachsene ist die Erstattung von Kosten für Zahnersatz. Kronen, Brücken, Veneers (dünne Keramikschalen), Inlays oder Implantate sind häufig teuer und der Festzuschuss der Krankenkasse deckt nur einen kleinen Teil der Kosten ab. Bisweilen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung weniger als zwanzig Prozent der gesamten Kosten für Zahnarzt, Materialien und Labor.

Sehr gute Tarife bieten eine Kostenerstattung von mindestens 90 Prozent für Zahnersatz – inklusive kostspieligen Implantaten.

zahnbehandlung

Viele Tarife übernehmen auch die Kosten für Zahnbehandlungen, welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur zum Teil bezahlt.

So zahlt die Krankenkasse eine Wurzelbehandlung nur für einen erhaltungswürdigen Zahn. Sind die Bedingungen dafür nicht erfüllt, müssen gesetzlich Versicherte die gesamten Kosten selbst tragen. Auch Kunststoff-Füllungen übernimmt die Kasse nur für Vorderzähne im sichtbaren Bereich, eine Fissurenversiegelung in der Regel nur für die hinteren Backenzähne bei Kindern.

Eine private Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor einem hohen Eigenanteil bei solchen Behandlungen. So kostet eine Kunststoff-Füllung beispielsweise 100 Euro – Kassenpatienten müssten davon knapp 60 Euro selbst aufbringen.

zahnreinigung

Experten empfehlen, einmal oder zweimal pro Jahr eine professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen. Dabei werden harte und weiche Zahnbeläge entfernt. Gute Zahnzusatzversicherungen zahlen mindestens einmal jährlich für eine professionelle Zahnreinigung. Die Erstattung ist dabei meist auf einen bestimmten Höchstbetrag pro Jahr beschränkt.

kieferorthopaedie

Für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, dass eine private Zahnzusatzversicherung für kieferorthopädische Behandlungen zahlt. Denn bei etwa jedem zweiten Jugendlichen wird eine kostspielige Korrektur der Zähne notwendig.

Auch bei Erwachsenen kann der Gang zum Kieferorthopäden notwendig sein, um eine vorhandene Fehlstellung zu korrigieren.

Gute Zahnzusatzversicherungen leisten eine Erstattung von bis zu 100 Prozent der Kosten. Meist werden die Leistungen für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren bezahlt und hängen davon ab, welche kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) vorliegt. Allerdings darf eine Fehlstellung nicht bereits vor Abschluss des Vertrags diagnostiziert worden sein, damit die Versicherung die Kosten erstattet.

Leichtere Fehlstellungen der Zähne werden als KIG 1 oder 2 eingestuft, die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt hier keine Kosten. Bei den Gruppen KIG 3 bis 5 handelt es sich um ausgeprägte bis extrem stark ausgeprägte Fehlstellungen. In diesen Fällen übernehmen die Krankenkassen eine Grundversorgung. Eine gute Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte hier vor allem die Mehrkosten für hochwertige Therapien erstatten – etwa für Brackets, Lingual-Retainer oder innenliegende Zahnspangen (Lingualtechnik).

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?

In der Regel müssen Versicherte ab dem Versicherungsbeginn etwa drei bis acht Monate warten, bis sie Leistungen ihrer Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen können.

Allerdings gibt es auch Tarife ohne Wartezeit, die sofort ab Versicherungsbeginn leisten. Auch solche Tarife haben meist Zahnstaffeln – die Höhe der Erstattungen ist dann in den ersten Jahren deutlich begrenzt. Ausgeschlossen sind aber in jedem Fall Behandlungen, die schon vor Abschluss der Versicherung begonnen oder von einem Zahnarzt angeraten wurden.

Nach einem Unfall leistet eine Zahnzusatz­versicherung hingegen sofort. Für notwendige Behandlungen gelten die Wartezeiten in diesem Fall nicht. Auch für eine professionelle Zahnreinigung gilt meist keine Wartezeit. Versicherte können den jährlichen Höchstbetrag für Zahnprophylaxe in der Regel sofort ausschöpfen.

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