
Privathaftpflichtversicherung
- Schutz vor den finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden
- Top-Konzepte mit Bestleistungsgarantie
- Schlüsselverlust und Forderungsausfalldeckung, falls ihr Gegner nicht zahlen kann!

Wofür benötigen Sie eine Privathaftpflichtversicherung?
Sie sind bei Freunden zu Besuch. Durch ein Missgeschick fällt Ihnen das neue Handy von Ihrem Freund aus der Hand. Der Sturz auf die Fliesen zerstört das Display vollständig. Eine weitere Benutzung ist unmöglich.
Diesen Sachschaden können Sie aus Ihrer eigenen Tasche bezahlen? OK. Doch wie sieht ihre finanzielle Lage aus, wenn sie für einen Personenschaden aufkommen müssen?
Für die von Ihnen verletzte Person, zahlen Sie möglicherweise eine lebenslange Rente. Dabei ist zu beachten, dass man bis zur Pfändungsgrenze mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen haftet. Mit einer Privathaftpflicht wird die Schadenssumme vom Versicherer gedeckt.
Wer sollte eine Privathaftpflichtversicherung abschließen?
Kurz gesagt, jeder sollte privathaftpflichtversichert sein. Allerdings ist es nicht zwingend notwendig, dass jede Person eine eigene Versicherung abschließt. Wer verheiratet ist oder in einem eheähnlichen Verhältnis lebt, benötigt nur eine Police. Der Nachwuchs ist bis zum Ende der ersten Berufsausbildung immer in der Familienpolice mitversichert.
Was ist im Versicherungsschutz enthalten?
Die finanziellen Folgen von Personen-, Sach-, Mietsach-, und Vermögensschäden sind die abgesicherten Kernelemente in jeder Privathaftpflicht. Sind Schadensersatzforderungen unberechtigt oder zu hoch, verteidigt Sie Ihre Versicherungsgesellschaft auf Kostenebene, notfalls auch vor Gericht. Bei Auslandsaufenthalten genießen Sie einen vorübergehenden rund um die Uhr Schutz der weltweit gilt.



























Prüfen Sie, ob ihr Angebot die folgenden,
gern gewählten Leistungen beinhaltet:
- Best-Leistungsgarantie
- Forderungsausfalldeckung
- Verlust dienstlicher Schlüssel
- Gefälligkeitsschäden
- Deliktunfähige Kinder unter 7 Jahren
- Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen
- Update-Garantie
- Bauherrenhaftpflicht
- Be- und Entladeschäden
- Betankungsschäden an fremden Kfz
Darüber hinaus könnten folgende Leistungen für Sie interessant sein:
- Diensthaftpflicht für Beamte und Angestellte im ö.D.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
- Ehrenamtliche Tätigkeiten
- Besitzen Sie eine Drohne?
- Gehen Sie auf die Jagd?
- Betreiben Sie eine Photovoltaikanlage?
Auf was sollten Sie noch achten?
Sie werden geschädigt, doch der Schadensverursacher kann nicht für die entstandenen Kosten aufkommen? In diesem Fall übernimmt Ihre eigene Versicherung die Schadenssumme, wenn Sie in Ihrer Police eine „Ausfalldeckung“ vereinbart haben. Sie helfen Freunden beim Umzug. Durch eine Unachtsamkeit lassen sie den Fernseher fallen.
Bei solch einer Problematik ist es gut die Gefälligkeitsklausel im Tarif zu haben. Diese übernimmt für sie die Kosten. Genauso kommt es zur Entschädigung beim Verlust von beruflichen Schlüsseln sowie bei Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen, wenn diese Aspekte bei Vertragsabschluss beachtet wurden.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
So sind Bauherren auf alles gut vorbereitet.
- Absicherung während der gesamten Bauphase
- Kostenübernahme bei Personenschäden
- Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe bis zur Höhe der versicherten Bausumme mitversichert
Grundbesitzerhaftpflicht
Zuverlässiger Rundumschutz für Hausbesitzer.
- sichert Personen- und Sachschäden
- wichtig für Eigentümer und Vermieter
- zahlt, wenn sich Personen auf Ihrem Grundstück verletzen
Diensthaftpflicht
Top-Schutz für alle Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst
- Wichtig, für alle Beamten und Angestellten im ö. Dienst
- Schütz vor Ansprüchen ihres Dienstherren
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Schützt dann, wenn Ihr Liebling einen Schaden verursacht.
- Hundehaftpflicht inkl. Mietsachschäden
- ohne Leinenzwang, inkl. Fremdhüterrisiko
- Pferdehalterhaftpflicht inkl. Kutschfahrten, ungewollter Deckakt & Reitturnieren absichern
Gerne werfen wir kostenfrei einen Blick auf Ihre bestehende Privathaftpflicht oder helfen Ihnen bei der Suche nach dem passenden Vertrag.

Kinder unter sieben Jahren können im Schadensfall nicht zur Verantwortung gezogen werden. Der Geschädigte kann sich höchstens an den Erziehungsberechtigten wenden.
Hat dieser jedoch seine Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt, ist auch er nicht schadensersatzpflichtig. In diesem Fall bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen. Um einen Streit zu vermeiden, sollte man „Schäden durch deliktunfähige Kinder“ mitversichern.
wechseln und den alten Tarif noch kündigen?

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