Testsieger 09/2020

Privat­haft­pflicht­versicherung

Kleine Sache – große Wirkung
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Wofür benötigen Sie eine Privat­haft­pflicht­versicherung?

Sie sind bei Freunden zu Besuch. Durch ein Missgeschick fällt Ihnen das neue Handy von Ihrem Freund aus der Hand. Der Sturz auf die Fliesen zerstört das Display vollständig. Eine weitere Benutzung ist unmöglich.

Diesen Sachschaden können Sie aus Ihrer eigenen Tasche bezahlen? OK. Doch wie sieht ihre finanzielle Lage aus, wenn sie für einen Personenschaden aufkommen müssen?

Für die von Ihnen verletzte Person, zahlen Sie möglicherweise eine lebenslange Rente. Dabei ist zu beachten, dass man bis zur Pfändungsgrenze mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen haftet. Mit einer Privathaftpflicht wird die Schadenssumme vom Versicherer gedeckt.

Wer sollte eine Privat­haft­pflicht­versicherung abschließen?

Kurz gesagt, jeder sollte privathaftpflichtversichert sein. Allerdings ist es nicht zwingend notwendig, dass jede Person eine eigene Versicherung abschließt. Wer verheiratet ist oder in einem eheähnlichen Verhältnis lebt, benötigt nur eine Police. Der Nachwuchs ist bis zum Ende der ersten Berufsausbildung immer in der Familienpolice mitversichert.

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Was ist im Versicherungsschutz enthalten?

Die finanziellen Folgen von Personen-, Sach-, Mietsach-, und Vermögensschäden sind die abgesicherten Kernelemente in jeder Privathaftpflicht. Sind Schadensersatzforderungen unberechtigt oder zu hoch, verteidigt Sie Ihre Versicherungsgesellschaft auf Kostenebene, notfalls auch vor Gericht. Bei Auslandsaufenthalten genießen Sie einen vorübergehenden rund um die Uhr Schutz der weltweit gilt.

Prüfen Sie, ob ihr Angebot die folgenden,
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Auf was sollten Sie noch achten?

Sie werden geschädigt, doch der Schadensverursacher kann nicht für die entstandenen Kosten aufkommen? In diesem Fall übernimmt Ihre eigene Versicherung die Schadenssumme, wenn Sie in Ihrer Police eine „Ausfalldeckung“ vereinbart haben. Sie helfen Freunden beim Umzug. Durch eine Unachtsamkeit lassen sie den Fernseher fallen.

Bei solch einer Problematik ist es gut die Gefälligkeitsklausel im Tarif zu haben. Diese übernimmt für sie die Kosten. Genauso kommt es zur Entschädigung beim Verlust von beruflichen Schlüsseln sowie bei Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen, wenn diese Aspekte bei Vertragsabschluss beachtet wurden.

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Empfehlung: Wenn Sie noch ältere Verträge besitzen, lohnt sich eine Überprüfung in den meisten Fällen.

Gerne werfen wir kostenfrei einen Blick auf Ihre bestehende Privathaftpflicht oder helfen Ihnen bei der Suche nach dem passenden Vertrag.

Happy family. Father, mother and children. Over white background
UND ÜBRIGENS

Kinder unter sieben Jahren können im Schadensfall nicht zur Verantwortung gezogen werden. Der Geschädigte kann sich höchstens an den Erziehungsberechtigten wenden.

Hat dieser jedoch seine Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt, ist auch er nicht schadensersatzpflichtig. In diesem Fall bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen. Um einen Streit zu vermeiden, sollte man „Schäden durch deliktunfähige Kinder“ mitversichern.

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